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Notarielle Beglaubigung der Übersetzung in zwei Sprachen

Notarielle Beglaubigung in zwei Sprachen

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung in zwei Sprachen
Bisher war die abschließende Seite einer notariell beglaubigten Übersetzung immer auf Russisch. Für die zuständigen Behörden ausländischer Staaten ist ein russischer Vermerk ohne Übersetzung unverständlich. Wenn man ihn übersetzt, muss die Übersetzung anschließend beglaubigt werden, wodurch die letzte Seite erneut auf Russisch verfasst ist. Bürokratisch, unlogisch, unpraktisch. Doch nun haben wir in Zusammenarbeit mit den Notaren der Stadt Jekaterinburg ein Verfahren eingerichtet, bei dem der Beglaubigungsvermerk des Notars in der Sprache des Landes, in dem Sie die Dokumente vorlegen, dupliziert werden kann!<br />
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Kosten – 1 390 Rub. pro Dokument.